Abgrenzungsoption

Mit einem zweiten Zähler am Speicher wird viertelstündlich gemessen statt pauschal geschätzt: Marktprämie auf jede Kilowattstunde Solarstrom, Erstattung für Graustrom, soweit er nachweislich aus dem Netz kam. Der Rechner simuliert Ihre Anlage ein Jahr lang Viertelstunde für Viertelstunde mit echten Börsenpreisen, wendet den Formelsatz der Bundesnetzagentur an — und rechnet dieselben Zählerwerte zum Vergleich nach der Pauschaloption.

Voraussetzungen (Anlage 1, Abschnitt 3.1):
  • zwei viertelstundengenaue Zweirichtungszähler — Z1 am Netzanschluss, Z2 am Speicher (Basisfall A1)
  • alle Anlagen und der Speicher in der Direktvermarktung, Einspeisung in einem eigenen Bilanzkreis des Direktvermarkters
  • Marktprämie nach dem Jahresmarktwert; keine Grenze bei 30 kWp, auch für Bestandsanlagen
  • bis 30.09.2027 nur im Einverständnis mit Netz- und Messstellenbetreiber

Ihre Anlage in der Abgrenzungsoption

Viertelstunden-Simulation über ein Jahr, Formelsatz A1 je Kalendermonat.

15 kWp, 15-kWh-Speicher, 4.500 kWh Haushalt.
Volle zwölf Monate, weil die Pauschalgrenzen zum Vergleich je Kalenderjahr gelten.
Lastkurve nach BDEW-Standardprofil H25 mit Dynamisierung.
E-Auto dazu
15.000 km brauchen rund 2.700 kWh. 0 = kein Auto.
Eigenen Lastgang verwenden
Wirkungsgrad über den ganzen Weg ins Netz und zurück. Gemessen an einem Niedervolt-Speicher samt Wechselrichter: 0,83.
Verschleiß je abgegebener kWh: Speicherpreis ÷ Vollzyklen. Der Standby von Speicher und Wechselrichter läuft über den Speicherzähler.
Nur falls der Vermarkter je kWh abrechnet. Bilanzkreis-Ausgleichskosten sind meist eine Monatspauschale nach Anlagengröße (Feld oben).
Leer = PV-Leistung ÷ 1,1. Darüber wird PV gekappt, und der Speicher lädt und speist nur im Rahmen dieser Leistung. Der Tarif bestimmt den Aufschlag je Viertelstunde (z. B. Prozent vom Börsenpreis) und den Grundpreis.
Zusätzlicher Zweirichtungszähler am Speicher samt Messstellenbetrieb — beim eigenen Messstellenbetreiber erfragen.
Preise, Abgaben und Förderung
wird aus den Marktdaten vorbelegt
Modul 3 nach Netze BW 2026: 10–14 Uhr 3,03 ct, 17–22 Uhr 11,06 ct, sonst Standard. Erstattet wird nach der Günstigst-Regel.
Abgrenzung gegenüber Pauschaloption
– €/Jahr
Lade Börsenpreise und Erzeugungsdaten …

Je Monat: förderfähige und saldierungsfähige Einspeisung

förderfähig (32) — Marktprämiesaldierungsfähig (16) — Erstattung

Dieser Lastgang liegt der Rechnung zugrunde

Formelsatz A1 im Jahr (Anlage 1, Abschnitt 4.2)

Nach Monat

Methodik. Viertelstundenpreise DE-LU (Day-Ahead) und die gemessene deutsche PV-Einspeisung des Zeitraums, auf Ihre Anlagengröße und Ihren Jahresertrag skaliert; Haushaltslast nach BDEW-Profil H25. Der Speicher wird je Kalendermonat optimal gefahren: Er nimmt PV-Überschuss dann auf, wenn er am wenigsten wert ist — bei negativem Preis, statt abzuregeln —, und gibt ihn dort ab, wo er am meisten bringt: abends ins Haus oder zum Spitzenpreis ins Netz. Mit Graustromhandel darf er zusätzlich aus dem Netz laden; bewertet wird jede Kilowattstunde so, wie sie im Formelsatz wirkt. Je Kalendermonat wird mit und ohne Handel gerechnet und die bessere Variante behalten. Jede Kilowattstunde trägt dabei alle Kosten, die an ihr hängen: Speicherverschleiß (Speicherpreis ÷ Vollzyklen) auf jede abgegebene kWh, der Aufschlag des Stromtarifs in der jeweiligen Viertelstunde, das Direktvermarktungsentgelt und der Standby von Speicher und Wechselrichter, der über den Speicherzähler läuft. Wechselrichter- bzw. Anschlussleistung begrenzen Einspeisung und Netzladen. Aus den so entstehenden Zählerwerten Z1 und Z2 ergeben sich die Formeln (1) bis (33) der Anlage 1 je Kalendermonat. Bei negativem Preis wird PV-Überschuss abgeregelt.

Wichtig zur Saldierung. Was der Speicher ins Netz zurückspeist, gilt zuerst als Solarstrom aus dem Speicher — Formel (15) zieht den gesamten PV-Anteil der Speicherabgabe des Monats ab, auch den, der abends ins Haus ging. Saldiert und erstattet wird nur, was darüber hinausgeht (16). Wer den Speicher abends für den Haushalt nutzt, bekommt deshalb im Sommer kaum Graustrom-Erstattung; der zurückgespeiste Strom erhält dann die Marktprämie.

Vergleich mit der Pauschaloption. Die Pauschaloption rechnet je Kalenderjahr (Anlage 2, P1 bis P15; für einen Zeitraum unter einem Jahr Grenzen und PV-Ertrag anteilig nach dem typischen Jahresverlauf der Solarerzeugung, nicht nach Kalendertagen) und bekommt deshalb eine eigene Fahrweise: Über der Erstattungsschwelle P4 wird jede eingespeiste Kilowattstunde mit einer bezogenen verrechnet, über P1 gibt es keine Marktprämie mehr. Weil erst das Ergebnis zeigt, wo man landet, wird die Fahrweise für eine angenommene Lage optimiert und mit der tatsächlich erreichten Lage nachgerechnet. Jede Variante wird nach den echten Formeln bewertet, zusammen mit „ohne Graustrom“ und „wie die Abgrenzung“ — die beste zählt. Über 30 kWp gibt es die Pauschaloption nicht. „Strom-Saldo" sind Einnahmen aus Einspeisung, Marktprämie und Erstattungen abzüglich der Bezugskosten — kein Gewinn der Anlage, aber der Unterschied zwischen den Optionen ist genau das, was die Wahl ausmacht.

Abgleich mit einer echten Anlage. 29,7 kWp, Speicher 43 → 60 → 77 kWh, gemessener Wirkungsgrad 0,83, 01.01.–13.10.2026, PV und Verbrauch je Monat auf die Messwerte gesetzt: Aus dem Speicher ins Netz rechnet der Rechner 5.890 kWh für 1.240 €, gemessen 6.050 kWh für 1.240 €. Insgesamt 2.040 € Börsenerlös gegen 1.830 € gemessen — der Unterschied ist fast ganz Solarstrom, den die echte Anlage bei negativen Preisen abregelt. Der Wirkungsgrad ist der größte Hebel: Mit 0,90 statt 0,83 läge der Börsenerlös 18 % zu hoch.

Grenzen. Der Rechner plant jeden Tag bis zum Ende des Folgetags mit bekannten Preisen und bekannter Erzeugung; eine echte Steuerung arbeitet mit Prognosen. Die PV-Kurve ist der bundesweite Durchschnitt — er glättet trübe Tage, weil irgendwo immer die Sonne scheint; eine einzelne Anlage hat schwankendere Tage, bezieht deshalb im Winter mehr aus dem Netz, als hier steht. Perfekte Kenntnis der Tagespreise, ein Haushalts-Standardprofil statt Ihres Lastgangs, nur Basisfall A1 (ohne Ladepunkt), Modul 3 mit den Zeitfenstern von Netze BW. Grundlage: Anlage 1 und 2 zum Beschluss 618-25-02 der Bundesnetzagentur vom 01.10.2026. Unverbindliche Modellrechnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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