Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) entfällt die EEG-Vergütung in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis; die ausgefallene Zeit wird am Ende des 20-jährigen Förderzeitraums nachgeholt (§51a EEG, Solar-Faktor 0,5). Dieser Rechner schätzt die Verlängerung aus deinen Annahmen über die Negativpreis-Stunden — er nutzt keine Messdaten deiner Anlage.
Verlängerung der 20-jährigen Förderung durch ausgesetzte Negativpreis-Viertelstunden.
Tatsächlich aufgelaufene §51a-Verlängerung aus realen Negativpreis-Viertelstunden — ab Datum deiner Wahl.
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| Jahr | Negativpreis-Stunden |
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Quelle: price-api-Messung des Day-Ahead-Börsenpreises (DE-LU, Stunden mit Preis < 0, auflösungskorrekt). Die Zahl wächst stark — wähle den Annahmewert bewusst.
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