Für MiSpeL und Pauschaloption: 22 Anbieter, geprüft mit echten Angeboten, Preisblättern und den vollständigen AGB (zwei davon, lekker und Svea, nur mit Werten aus Zweitquellen) — was sie auf den Börsenpreis aufschlagen, was 12.700 kWh im Jahr kosten und was der Speicherhandel unterm Strich bringt.
Wer mit einem Speicher nachts Graustrom einkauft und tagsüber zurückspeist, braucht einen dynamischen Tarif — und einen Anbieter, dessen Vertragsbedingungen das nicht ausschließen. Hier stehen alle Anbieter nebeneinander, die wir mit echten Angeboten, Preisblättern und den vollständigen AGB geprüft haben: was der Anbieter selbst auf den Börsenpreis aufschlägt, was der Haushalt kostet, und was der Speicherhandel unterm Strich bringt.
Angebote und Preisblätter vom 30.08. und 01.09.2026 · Haushaltsanschluss mit 12.700 kWh im Jahr · Netzgebiet Netze BW (PLZ 88499) · amtlicher Abgabenblock 13,886 ct netto
Alle Anbieter reichen Netzentgelte, Umlagen, Konzessionsabgabe und Stromsteuer durch; für diesen Anschluss sind das 13,886 ct netto je kWh. Was darüber hinaus im Preis steckt, ist der Aufschlag des Anbieters — bei gut der Hälfte ausgewiesen, sonst aus dem Preisblock oder dem Arbeitspreis abgeleitet (Block brutto ÷ 1,19 − amtliche Sätze). Wir unterstellen dabei, dass alle Anbieter die amtlichen Sätze 1:1 durchreichen. Die Jahreskosten sind für 12.700 kWh Haushaltsbezug gerechnet, zum Börsenpreis der letzten zwölf Monate mit Haushaltsprofil, plus Grundpreis. Sortiert nach Jahreskosten.
Gerechnet für die Musteranlage der Pauschaloptions-Vorlage: 30 kWp, 100-kWh-Speicher (90 nutzbar, Wirkungsgrad 0,88), 16.800 kWh Einspeisung, 900 kWh Reststrombezug, Modul 1. Tag für Tag mit den echten Börsenpreisen der letzten zwölf Monate: nachts im günstigsten Block laden, tagsüber im teuersten verkaufen — nur an Tagen, an denen die Sonne den Speicher nicht selbst füllt und der Spread die Abgaben trägt. Ausgaben = Ladung mit vollen Abgaben, Einnahmen = Verkauf plus die Erstattung, die auf diese Ladung entfällt. Haushaltsstrom und Grundpreis stehen bewusst nicht darin. Anbieter mit rotem Punkt werden mitgerechnet, aber ausgegraut — dort schließen die AGB den Handel aus oder machen ihn riskant (Verwendungsbeschränkung, Speicherklausel, Mengengrenze, Kündigungsrecht).
Der Preis ist die halbe Frage. Es geht dabei nicht um die Bezugspflicht — die verbietet nur einen zweiten Lieferanten, keinen Speicher. Kritisch sind Verwendungsbeschränkungen („nur für den eigenen Letztverbrauch“), Speicherklauseln, Mengengrenzen, Meldepflichten für Verträge mit Dritten über einen anderen Bilanzkreis (§ 41d EnWG, teils gegen Entgelt) und die Haushaltskunden-Definition mit „überwiegend Eigenverbrauch“. Alle Zitate stammen aus den vollständigen AGB des jeweiligen Standes.