Direktvermarktung: Erweiterte Annahmen

Alle Detail- und Experten-Regler des Direktvermarktungs-Rechners: Anlage im Detail, Forward-Anker, §51, Arbitrage-Kostenstack, MiSpeL, Steuern und DV-Friktion. Änderungen wirken sofort und gelten automatisch auf allen Unterseiten (im Browser gespeichert).

Erweiterte Annahmen

Alle Detail- und Experten-Regler des Rechners — Anlage im Detail, Forward-Anker, §51, Arbitrage-Kostenstack, MiSpeL, Steuern und DV-Friktion. Jede Änderung wirkt sofort (Live-Netto unten rechts) und gilt automatisch im Erlös-Vergleich und auf den anderen Unterseiten. Die Standards liefern bereits eine vollständige Antwort.

Erweiterte Annahmen · gruppiert nach Vergütungsmodell

Erweiterte Annahmen · gruppiert nach Vergütungsmodell

Anlage im Detail → betrifft: alle Modelle
Wie die Ausrichtungs-Umformung funktioniert
formt die nationale PV-Kurve auf deine Modul-Ausrichtung um (PVGIS-Klimaprofil, keine Live-Abfrage). Süd = schärferer Mittagspeak, Ost-West = breiter, zwei Buckel (Morgen + Abend), Nord-Süd-Reihen ≈ Ost-West. unspezifiziert = nationale Flottenform (Standard). Ändert nur die zeitliche Form der Erzeugung — die Jahres-Erzeugungsmenge stellst du separat ein (kWh/Jahr im Erlös-Vergleich bzw. spez. Ertrag unter Technik). Der Effekt aufs Ergebnis ist vorzeichen-ambig (Koinzidenz mit Last & Preis), kein pauschales Plus.
0° = Flachdach, ~30–40° = typisches Steildach. Wirkt nur mit gewählter Ausrichtung.
Wie der Ist-Anker (eingespeiste kWh) wirkt
von deiner Abrechnung/Monitoring — macht den Einspeise-Erlös exakt, unabhängig von der Verbrauchs-/Last-Annahme. Leer = wie bisher aus der Anlage modelliert. Gilt für den gewählten Zeitraum (bei „bis dato" die Zeitraum-Menge). Der realisierte Preis (Dispatch-Band/DVhub) bleibt — nur die Menge wird auf deinen Ist-Wert geankert.
Lastprofile erklärt (flach / BDEW H25)
flach = grober Tag/Nacht-Split (Regler rechts). BDEW H25 = echtes Haushalts-Standardlastprofil (Morgen-/Abend-Peak, Mittags-Senke, monats-, wochentag- und feiertagsdifferenziert), auf deinen Jahresverbrauch skaliert → realistischere Eigenverbrauchs-Koinzidenz mit der PV. Standard = H25 (realistischer); „flach" ist die grobe Untergrenze. Der Realkurven-Effekt ist vorzeichen-ambig (H25-Mittagssenke ↔ PV-Mittagspeak).
% am Tag (06–22 h), Rest nachts
PLZ wirkt nur, wenn der spez. Jahresertrag (Technik) auf 0 steht (sonst gilt der eingetragene Ertrag)
Preisszenario — Forward-Anker → greift nur im Szenario „Forward-Anker"
re-levelt die jüngste 12-Monats-Preis-FORM auf dieses mittlere Baseload-Niveau · z.B. EEX Cal-27 · greift nur im Szenario „Forward-Anker" (Auswahl im Erlös-Vergleich)
spreizt die Abweichungen vom Periodenmittel: 1,0 = neutral (kein Optimismus-Bias), >1 = mehr Vola/Negativstunden, <1 = ruhiger
spotCt' = (spotCt − Periodenmittel) × Uplift + Ziel-Baseload/10 · greift nur im Szenario „Forward-Anker"
Anteil des Steuerungs-Mehrerlöses, den die Börsenautomatik erreicht · Default 0,80 (Produktband 0,80–0,85 · Community = nur Ausspeise-Timing, keine intelligente Beladung) · Literatur-MPC mit perfekter Prognose ≈ 0,88–0,92 (deckt DV-EOS ab) · Bounds 0,60–1,00 · im Modell-Check per „An meine Daten anpassen" kalibrierbar (nicht raten — fitten).
Festvergütung & §51 → betrifft: Festvergütung · geförderte DV
Wenn aktiv: Einspeisung in 15-min-Slots mit Spotpreis < 0 erhält keine Vergütung (§ 51 EEG / Solarspitzengesetz). Bestandsanlagen (vor 25.02.2025): AUS lassen. Details im Abregelungs-Rechner.
§ 51 EEG & iMSys — Details
§ 51 Abs. 2 EEG: Für Anlagen < 100 kW gilt der Negativpreis-Vergütungsausfall erst ab dem Kalenderjahresende der iMSys-Ausstattung — ohne iMSys wird § 51 hier nicht angewendet (ab 100 kW gilt § 51 immer). In der Einspeisevergütung (Überschuss-Referenz/Volleinspeisung) gilt ohne iMSys zusätzlich die 60-%-Wirkleistungsbegrenzung (§ 9 Abs. 2 / § 100 Abs. 3b EEG, hier slot-genau simuliert); Marktprämien-/DV-Anlagen sind davon nicht betroffen. Default AN.
ab 25.02.2025 greift die §51-Abregelung → automatisch aktiviert · koppelt den Zeitraum: liegt die IBN im gewählten Jahr, rechnet die Simulation erst ab dem Einspeisebeginn (keine Winter-Einspeisung vor IBN).
Referenz-Methoden erklärt (einfach / §51)
einfach (Standard) = fester Satz × eingespeiste kWh der DV-Einspeisung — genau wie ein reales Direktvermarkter-/Anlagen-Dashboard die Überschuss-Festvergütung gegenrechnet, ohne §51-Akku-Rettungs-Optimierung der Referenz. §51-optimiert = die Referenz nutzt zusätzlich die §51-Akku-Rettung (Negativpreis-Überschuss in freie Kapazität statt Abregelung) → höhere, methodisch fairere, aber komplexere Referenz. Beeinflusst nur die Vergleichs-Basis „Überschuss-Einspeisung (Festvergütung)". Der Vergütungssatz selbst steht im Erlös-Vergleich.
Direktvermarktung & Arbitrage → betrifft: Sonstige DV · geförderte DV · DV+MiSpeL
anzul. Wert
Jahresmarktwert
Marktprämie = anzul. Wert − Jahresmarktwert. Leer = aus EV+0,4 bzw. realem Marktwert (laufendes Jahr) abgeleitet. Eigene Vertragswerte (z.B. 7,56 / 3,43) hier eintragen.
Lieferanten-Aufschlag (ct/kWh): · Default AUS
Fester Energie-Arbeitspreis (ct/kWh, rein ohne Abgaben): · Netzlade-Floor bei Festtarif (begrenzte Arbitrage)
Arbitrage nur, wenn Spread > Bezugskosten + Round-Trip + Verschleiß
Netz+Konzession Netzentgelt-Anteil (9,26 ct) wird beim Akku-Netzladen automatisch abgezogen — Speicher sind 20 Jahre netzentgeltbefreit (§118 Abs. 6 EnWG, geltendes Recht, IBN ≤ 2029) · nur die Konzessionsabgabe (1,66 ct) bleibt immer (BGH EnVR 24/16) · §19-Pauschaloption deckt beides nicht
Stromsteuer
Umlagen
MiSpeL-Pauschaloption (Prod): nur Stromsteuer + Umlagen erstattbar (≈4,996 ct), Netzentgelt+Konzession bleiben. Saldierung nur bis zum Graustrom-Volumen (Einspeisung über 500 kWh/kWp).
Gebühr deines Direktvermarkters · vom Gesamt-Nutzen abgezogen
MiSpeL-Pauschaloption → betrifft: DV + MiSpeL
MiSpeL-Annahmen erklärt
BNetzA §19 EEG (Entwurf), nur ≤ 30 kWp: Marktprämie nur bis 500 kWh/kWp·Jahr (Grünstrom); Netzladen-Arbitrage nur auf das Graustrom-Volumen (Einspeisung über 500 kWh/kWp), Bezug um ≈4,996 ct (Stromsteuer+Umlagen) erstattet. Die folgenden Annahmen steuern den Graustrom-Wert der DV+MiSpeL-voll-Zeile im Vergleich.
Netzentgelt-Befreiung — Rechtslage (§118 EnWG)
Netzentgelt ist für Speicher HEUTE generell befreit (§118 Abs. 6 EnWG, IBN ≤2029 → 20 Jahre) — geltendes Recht, unabhängig von MiSpeL (gilt für „Sonstige DV" bereits jetzt uneingeschränkt). Offen ist NUR, ob diese Befreiung auch die MiSpeL-Graustrom-Arbitrage im Mischbetrieb erfasst. ON (Default, erwartet): ja, auch MiSpeL-Grey → Netzladen ≈ Spot + Aufschlag + Konzession (~4 ct) → freie Arbitrage. OFF (prod-konservativ): Netzentgelt bleibt NUR beim MiSpeL-Bezug bestehen (Sonstige-DV-Arbitrage bleibt davon unberührt befreit). Konzessionsabgabe ist von KEINER Netzentgelt-Befreiung erfasst (BGH EnVR 24/16, 20.06.2017) — bleibt in jedem Fall im Bezug.
AN (Default, Prod index.js): Haushalts-Netzbezug schöpft das kleine Graustrom-Saldierungs-Volumen aus → Arbitrage meist ≈ 0. AUS (optimistisch): nur Arbitrage-Round-Trip zählt.
Marktwert-Durchleitung → betrifft: Marktwert-Durchleitung
ÜNB-Vermarktungskostenpauschale (§53 Abs. 4 EEG)
§ 53 Abs. 4 EEG: Vom durchgeleiteten Marktwert wird die ÜNB-Vermarktungskostenpauschale abgezogen — mit iMSys halbiert (Stand 2026, netztransparenz.de: 0,114 ct/kWh mit · 0,228 ct ohne iMSys; jahresabhängiger ÜNB-Wert). Eine pauschale 50-%-Erlöskappung ist kein geltendes Recht; die 60-%-Leistungsbegrenzung des Solarspitzengesetzes betrifft nur Einspeisevergütungs-Anlagen ab IBN 25.02.2025, nicht diese Zeile. Da das iMSys ab 7 kWp ohnehin verpflichtend ausgerollt wird (MsbG), entfällt der Malus von selbst. Default AUS = iMSys vorhanden.
Technik → betrifft: alle Modelle
der wichtigste Wert für die Größenordnung · aus PVGIS / realem Bescheid · 0 = grobe PLZ-Tabelle
auto ≈ 0,75 × kWp · editierbar
auto = min(C-Rate × Kapazität, WR) · editierbar · grösster Hebel für Akku-Arbitrage
Round-Trip (AC→AC)
max. Akku-Leistung = C × Kapazität (Default 0,5C)
Steuern (USt / ESt) → betrifft: Netto-Schlagzeile aller Modelle
USt-Modelle erklärt (§19 UStG / Regelbesteuerung)
Kleinunternehmer §19 UStG (Default) = keine USt auf den Verkauf, kein Vorsteuerabzug. Regelbesteuerung = 19 % USt auf den Energie-/Börsenverkauf, aber durchlaufend (Vorsteuerabzug) → auf den Einspeiseerlös i.d.R. neutral; Vorteil = Vorsteuer auf Vermarktungskosten & CAPEX. Marktprämie ist USt-frei (echter Zuschuss). Der Energieverkauf (Spot) ist netto → die angezeigten Erlöse sind bereits Netto, USt auf den Erlös ist damit ≈ neutral (Vereinfachung, Stand 2026 · § 19/§ 12 UStG).
Regelsatz (Stand 2026). Wirkt auf den Vorsteuerabzug der Vermarktungskosten (Regelbesteuerung) und die optionale Eigenverbrauchs-Wertabgabe.
Default AUS: Neuanlagen fallen unter den Nullsteuersatz § 12 Abs. 3 UStG (Kauf 0 % USt → kein Vorsteuerabzug → keine Wertabgabe auf den Eigenverbrauch). Nur bei Altanlagen mit gezogenem Vorsteuerabzug anschalten (belastet den Eigenverbrauchswert mit USt).
ESt-Befreiung erklärt (§3 Nr. 72 EStG)
§ 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus PV ≤ 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (JStG 2024, für Anlagen ab 2025; davor 15 kWp/Einheit in Mehrfamilienhäusern), max. 100 kWp je Person, sind einkommensteuerFREI. Über 30 kWp wird der Gewinn ESt-pflichtig (automatisch aktiv). Stand 2026, editierbar.
persönlicher Grenzsteuersatz (~14–45 %, Default 30). Gewinn ≈ Einspeiseerlös + Arbitrage − laufende Kosten (ohne AfA/CAPEX → Überschlag, tendenziell obere Grenze; genaue AfA im TCO-Panel). Gewerbesteuer: nur Hinweis — bei >30 kWp/gewerblich, erst ab Freibetrag 24.500 €/Jahr Gewinn.
Direktvermarktungs-Friktion → betrifft: Sonstige DV · geförderte DV · DV+MiSpeL
ct/kWh auf die vermarktete Einspeisung
€/Monat Grundgebühr (additiv)
Vermarktungsentgelt — Details
Entgelt des Direktvermarkters — zusätzlich zum Pauschal-„DV-Kosten (€/Monat)". Beide Felder werden addiert. Eingabe als Bruttobetrag (inkl. USt, wie auf der Rechnung): Regelbesteuerung zieht die Vorsteuer ab (kleinere Netto-Friktion), Kleinunternehmer §19 trägt den vollen Betrag (kein Vorsteuerabzug).
% Abschlag auf den Börsen-(Spot-)erlös
ct/kWh auf die Einspeisung (additiv)
Prognosefehler kostet real (Ausgleichsenergie). Trifft nur die Börsen-vermarkteten Modelle, nicht die Festvergütung.
Modell-differenzierend: Smart-Meter-Pflicht bei Direktvermarktung → fällt bei DV/Marktprämie an, nicht bei simpler Festvergütung/Nulleinspeiser. Macht die kleinen DV-Vorteile realistischer.
Lade Börsen- & Erzeugungsdaten…