A · Einordnung der Netzeinspeisung
Kalenderjahrsummen, keine ZeitgleichheitAlles, was Sie im Jahr ins Netz einspeisen, wird in drei Bereiche zerlegt. Der Marker zeigt, wo Sie landen.
Was heißt P1, P4, P7 …?
B · Anlaufkosten bis zur Erstattungsschwelle
Liegt die Solareinspeisung unter der Erstattungsschwelle, muss die Fehlmenge erst durch Graustromladung ausgeglichen werden. Für diese Kilowattstunden gibt es noch keine Saldierung, sie sind eine Vorleistung. Die Marktprämie läuft davon unberührt weiter: Einspeisung unterhalb von P1 wird weiterhin gefördert, nur die Erstattung der Netzentgelte und Umlagen beginnt erst ab P4.
C · Lohnt sich ein Zyklus?
–Nachts günstig einkaufen, am nächsten Tag teurer verkaufen. Ob dabei etwas übrig bleibt, hängt davon ab, wie viele Abgaben auf dem eingekauften Strom liegen bleiben. Genau das steuert der Wert s: bei s = 0 zahlen Sie alles, bei s = 1 nichts davon.
D · Jahres-Arbitrage im Vollwinter
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E · Ganzjahres-Potenzial nach Einstrahlung
–Dieser Abschnitt rechnet mit den echten Tagespreisen aus der Börsendaten-Historie, nicht mit den Schiebereglern aus Abschnitt C — alles andere (Anlage, Abgaben, Wirkungsgrad) kommt aus denselben Eingaben wie überall. Ein Speicher, den die PV an einem trüben Tag nicht füllt, muss nicht brach liegen. Diese Rechnung geht Tag für Tag durch das Jahr: erst füllt die Sonne, der Rest der Kapazität steht für Graustrom zur Verfügung — und wird nur dann gefahren, wenn der Spread des Tages die Abgaben trägt.
F · Was bringt die nächste Kilowattstunde?
–Angenommen, Sie speisen eine Kilowattstunde mehr ein — weil Sie eine Abregelung abfangen oder Verbrauch verschieben. Was ist die wert? Verkaufen können Sie sie immer, das ist der untere Teil jeder Säule. Ob obendrauf noch etwas kommt, hängt davon ab, wo Ihre Jahres-Einspeisung steht.
G · Tarif- und Modulvergleich
Verglichen wird nur, was mit jeder Kilowattstunde mitwächst. Grundgebühren stehen separat — sie fallen an, egal wie oft Sie laden, und gehören deshalb nicht in den Preis je Zyklus.
Wie die Spalten zu lesen sind — und was wirklich im Preis steckt
Was steht in den Vertragsbedingungen?
Selbstversorgungs-Differenz gegen Festpreis plus die Anpassung des Arbitrage-Ergebnisses. Günstigst-Regel: erstattet wird immer die niedrigste vereinbarte Netzentgeltstufe.
H · Steuer-Indikation
Keine SteuerberatungDie Solaranlage ist nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei und ohne Abschreibung (§ 3c). Gewerblich ist nur der Graustrom-Handel; unter 24.500 € Gewinn fällt keine Gewerbesteuer an.