Photovoltaik und Speicher werden nicht von einem Gesetz geregelt, sondern von einem Dutzend, die sich gegenseitig zitieren. Hier ist jeder Paragraph ein Punkt und jeder Verweis eine Linie — aus den amtlichen Fassungen gezogen, ergänzt um Gerichtsentscheidungen und Behördenverfahren.
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Fangen Sie oben mit einem Thema an (etwa „Einspeisevergütung“) oder wählen Sie ein ganzes Gesetz. Zeigen Sie auf einen Punkt, um zu sehen, worum es in dem Paragraphen geht; ein Klick öffnet Wortlaut und Verbindungen, ein Doppelklick zeigt nur das Umfeld dieses Paragraphen. Mit einem eigenen Stichwort entsteht ein eigenes Netz aus allen Paragraphen, in denen das Wort vorkommt — die Gesetze sprechen übrigens von „Solaranlage“, nicht von „Photovoltaik“; wer das Alltagswort eintippt, bekommt das gesetzliche vorgeschlagen. Im Vollbild wandert die Auswahl in eine linke Schublade, die Sie ausblenden können; die Kante der rechten Spalte lässt sich ziehen.
Graue Linien sind Verweise, die im Gesetzestext selbst stehen — automatisch erkannt, deshalb nicht fehlerfrei: Bereiche („§§ 21 bis 23“) werden aufgelöst, Verweise auf Absätze desselben Paragraphen zählen als „intern“, Gesetze außerhalb der Liste stehen als ein einziger Punkt. Farbige Linien stammen aus den Recherchen und tragen jeweils einen Nachweis: entweder ein wörtliches Zitat aus dem amtlichen Text — maschinell dagegen geprüft — oder einen Beleg aus einem Urteil, einer Festlegung oder einem Preisblatt, mit Stand und Fundstelle. Maßgeblich ist immer der amtliche Text; jeder Paragraph verlinkt dorthin.