Einstiegsguide
Neu beim Thema Direktvermarktung? Dieser Guide führt dich in wenigen Minuten durch die Grundlagen — von „brauche ich das überhaupt?" bis zu deinen ersten konkreten Schritten. Jeder Abschnitt verlinkt in die tieferen Inhalte, wenn du mehr wissen willst.
1. Was ist Direktvermarktung — und brauche ich sie überhaupt?
Direktvermarktung (DV) heißt: Dein Solarstrom wird nicht zu einem festen Cent-Satz vergütet, sondern an der Strombörse verkauft — meist über einen Dienstleister (Direktvermarkter), der das für dich erledigt. Du kannst dabei mehr verdienen als mit der festen Vergütung, trägst aber etwas mehr Preisrisiko und Aufwand.
Die entscheidende Frage ist deine Anlagengröße. Zwei Schwellen werden oft verwechselt — hier sauber getrennt:
| Anlagengröße (installierte Modulleistung) | Direktvermarktung | Technische Steuerbarkeit |
|---|---|---|
| unter 25 kW | freiwillig | keine Fernsteuerpflicht; die 60-%-Kappung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG trifft nur Anlagen in der Einspeisevergütung oder im Mieterstrom — nicht die Direktvermarktung |
| 25 bis unter 100 kW | freiwillig | Fernsteuerung für den Netzbetreiber ist Pflicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EEG); die 60-%-Kappung kommt zusätzlich hinzu, aber nur in der Einspeisevergütung und im Mieterstrom (Buchst. b) |
| über 100 kW | wirtschaftlich zwingend, aber keine Rechtspflicht: kein gesetzlicher Festsatz mehr (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG „bis zu 100 Kilowatt“), unter 200 kW bleibt die unentgeltliche Abnahme mit 0 ct offen | Fernsteuerung verpflichtend |
Kurz: Bis einschließlich 100 kW gibt es den gesetzlichen Festsatz. Darüber entfällt er — die Direktvermarktung ist dann praktisch die einzige sinnvolle Wahl, eine Rechtspflicht wird sie aber erst ab 200 kW (bei Inbetriebnahme vor dem 01.01.2026 ab 400 kW, § 100 Abs. 20 EEG). Darunter lohnt sie sich vor allem mit Speicher oder hohem Eigenverbrauch.
Mehr dazu: Direktvermarktung im Detail · FAQ: Pflicht & Schwellen
2. EEG-Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung — was passt zu mir?
- Feste Einspeisevergütung (EEG): Du bekommst einen garantierten Cent-Betrag pro Kilowattstunde — für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Kalenderjahre (§ 25 Abs. 1 EEG), also etwas mehr als 20 Jahre; Zeiten mit Nullvergütung nach § 51 verlängern den Zeitraum zusätzlich (§ 51a EEG). Sicher, planbar, null Aufwand — dafür meist der niedrigere Erlös. Der Klassiker für kleine Hausanlagen.
- Direktvermarktung: Dein Strom wird an der Börse verkauft; du profitierst von guten Börsenpreisen, trägst aber das Preisrisiko und brauchst das passende Messkonzept. Sinnvoll bei größeren Anlagen, mit Speicher oder hohem Eigenverbrauch.
Du kannst die Vermarktungsform übrigens wechseln — jeweils zum Ersten eines Monats (§ 21b Abs. 1 Satz 2 EEG). Die Mitteilung an den Netzbetreiber ist dabei nicht „kurz“, sondern fristgebunden: Sie muss vor Beginn des vorangehenden Kalendermonats vorliegen (§ 21c Abs. 1 Satz 1 EEG) — wer zum 1. Juni wechseln will, meldet also bis Ende April. Für die Ausfallvergütung gilt die kürzere Frist bis zum fünftletzten Werktag des Vormonats (Satz 2).
Mehr dazu: Vergleich EEG vs. DV · Wann lohnt sich der Wechsel?
3. Wie die Vergütung in der DV funktioniert: Marktprämie, Marktwert & Spotmarkt
Drei Begriffe genügen für den Einstieg:
- Spotmarkt: die kurzfristige Strombörse (EPEX SPOT). Hier entsteht stündlich bzw. viertelstündlich ein Preis — mal hoch, mal niedrig, manchmal sogar negativ. Dein Strom wird zu diesem jeweiligen Preis verkauft.
- Marktwert Solar: der von den Übertragungsnetzbetreibern (netztransparenz.de) veröffentlichte Durchschnittspreis, den Solarstrom an der Börse erzielt hat — bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023 als Monatsdurchschnitt, bei Neuanlagen ab 2023 als Jahresdurchschnitt (Anlage 1 EEG). Wichtig: Es zählt dieser Durchschnitt — nicht eine einzelne hohe Stunde.
- Marktprämie: die Förderung in der DV. Sie füllt die Lücke zwischen deinem Förder-Zielwert (dem „anzulegenden Wert") und dem Marktwert auf: Marktprämie = anzulegender Wert − Marktwert. Sie wird nie negativ — liegt der Marktwert höher, ist sie null, und du behältst den höheren Börsenerlös.
Das Zusammenspiel: Du bekommst den Börsenerlös (physischer Verkauf zum Spotpreis) plus die Marktprämie obendrauf. Weil die Prämie auf diesen Durchschnitt (Monat oder Jahr, je nach Inbetriebnahmedatum) berechnet wird, kannst du mit geschicktem Einspeise-Timing (Stichwort Speicher, siehe nächster Abschnitt) die teuren Stunden mitnehmen, ohne dass die Prämie sinkt.
Mehr dazu: Glossar: Marktprämie, Marktwert, Spotmarkt · Marktwert-Tool · Spotpreise ansehen
4. Speicher & negative Preise (§ 51) — kurz erklärt
An sonnenreichen Tagen gibt es zeitweise so viel Strom, dass der Börsenpreis ins Minus rutscht (negative Preise). 2024 gab es rund 457 solcher Stunden, 2025 rund 575 — Tendenz steigend, meist mittags. In diesen Zeiträumen sinkt der anzulegende Wert auf null (§ 51 EEG) — seit dem Solarspitzengesetz zählt dabei die einzelne Viertelstunde, für ältere Anlagen gilt je nach Inbetriebnahmejahrgang noch eine Stundenregel. Und es gilt nicht für jede Anlage: Anlagen unter 100 kW sind nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 EEG bis zum Ablauf des Kalenderjahres ausgenommen, in dem sie ein intelligentes Messsystem erhalten — für die typische Hausanlage ohne iMSys greift die Regel also noch gar nicht.
Ein Speicher kann helfen: Statt den Strom förderlos ins Netz zu drücken, speicherst du ihn ein und speist später ein — in den teuren Abendstunden. Damit der ausgespeicherte Strom weiter gefördert wird, muss er allerdings zurechenbar bleiben: Wird auch Netzstrom eingespeichert, braucht es eine der Speicheroptionen des § 19 Abs. 3 bis 3c EEG, von denen die Abgrenzungs- und die Pauschaloption bis zur BNetzA-Festlegung noch nicht anwendbar sind (§ 100 Abs. 34 EEG). Seit dem Solarspitzengesetz wird der Förderausfall zudem teilweise ausgeglichen, indem sich der Vergütungszeitraum hinten verlängert (§ 51a).
Mehr dazu: §-51-Tool: Negativpreise & deine Anlage · Speicher-Tool · FAQ: Negativpreise & Speicher
5. Deine ersten Schritte — die Einsteiger-Checkliste
- Anlagengröße bestimmen (installierte Modulleistung in kWp) → daraus ergibt sich, ob der gesetzliche Festsatz noch offensteht (bis 100 kW) und ob Fernsteuerbarkeit nötig ist (ab 25 kW). → Erzeugungs-Tool
- Ziel klären: maximale Sicherheit (feste Einspeisevergütung) oder mehr Ertrag mit etwas Aufwand (Direktvermarktung)? → Vergleich
- Messkonzept prüfen: Direktvermarktung braucht viertelstündliche Messung (intelligentes Messsystem / RLM). Beim Messstellenbetreiber nachfragen. → Glossar: iMSys, RLM
- Speicher mitdenken: Gerade bei Negativpreisen entscheidet ein (gefüllter) Speicher oft über die Wirtschaftlichkeit. → Speicher-Tool
- Direktvermarkter vergleichen: Konditionen variieren stark; für kleine Anlagen ist das Angebot dünn. → Anbieter-Wissen
- Anmeldungen: Anlage im Marktstammdatenregister registrieren; Vermarktungsform dem Netzbetreiber fristgerecht mitteilen (§ 21c EEG; Wechsel nur zum Monatsersten, § 21b). → Wissen: Gesetze & Pflichten
- Rechnen statt raten: Mit den Tools die Erlöse für deine konkrete Anlage überschlagen. → Alle Tools
6. Wo es weitergeht
- 📚 Wissen: Direktvermarktung — die Themen ausführlich
- ❓ FAQ — Antworten auf die häufigsten Fragen, mit Quellen
- 📖 Glossar — alle Begriffe einfach erklärt
- 🧮 Tools — Marktwert, § 51, Speicher, Erzeugung & Spotpreise für deine Anlage durchrechnen
- ⚖️ Wissen: Gesetze & Pflichten · 🔌 Schnittstellen