Direktvermarktung vs. Einspeisevergütung
Zwei Modelle, eine Entscheidung
EEG-Einspeisevergütung
Der Netzbetreiber zahlt für jede eingespeiste kWh einen festen Centbetrag — über die gesamte 20-jährige Förderdauer.
- Fester Tarif, bei Inbetriebnahme festgeschrieben
- Keine Mehrarbeit, kein Vertrag mit einem Vermarkter
- Kein Risiko — aber auch kein Upside
- Aktuell (Feb–Jul 2026): Teileinspeisung 7,78 / 6,73 ct/kWh · Volleinspeisung 12,34 / 10,35 ct/kWh (≤10 / 10–40 kWp)
Direktvermarktung
Ein Direktvermarkter verkauft deinen Strom an der Strombörse (EPEX Spot). Du bekommst Markterlös plus Marktprämie — nie weniger als deinen anzulegenden Wert.
- Untergrenze = anzulegender Wert (abgesichert)
- Upside, wenn der Marktwert über dem Schnitt liegt
- Voraussetzung: DV-Schnittstelle (Hardware oder Software)
- Pflicht erst ab 100 kW — darunter freiwillig
Feste EEG-Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist das, was die meisten unter „EEG-Förderung" verstehen: Strom einspeisen, fixen Centbetrag pro kWh erhalten. Der Betrag heißt anzulegender Wert, wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben (abhängig von Größe, Aufdach/Freifläche, Datum) und ändert sich über die 20-jährige Förderdauer nicht.
Vorteile: keine Verträge mit Dritten, keine Technik-Anforderungen, kein Marktrisiko. Nachteile: kein Gewinn bei steigenden Strompreisen — und ab 100 kW ist die Festvergütung nicht mehr wählbar (verpflichtende Direktvermarktung).
Direktvermarktung mit Marktprämie
Im Marktprämienmodell verkauft ein Direktvermarkter deinen Strom an der EPEX Spot zum Day-Ahead-Preis. Was er dort erlöst, ist der monatliche Marktwert Solar. Liegt der Marktwert unter deinem anzulegenden Wert, zahlt die EEG-Förderung die Differenz als Marktprämie — du bist nach unten abgesichert: Marktprämie = max(0, anzulegender Wert − Marktwert). Übersteigt der Marktwert deinen Satz, behältst du den Mehrerlös.
Voraussetzung ist eine DV-Schnittstelle: der Vermarkter muss die Erzeugung live sehen und bei Bedarf (Negativpreise, Netzengpass) abregeln können — klassisch per Steuerbox, inzwischen auch software-only (→ Schnittstellen & Hardware).
Bei negativen Börsenpreisen kann die EEG-Förderung zeitweise aussetzen — wie sich das auf deinen Förderzeitraum auswirkt, zeigt der EEG-§51-Rechner.
Was ändert sich konkret?
| Kriterium | Einspeisevergütung | Direktvermarktung |
|---|---|---|
| Vergütungsmechanik | fester ct/kWh-Satz | Marktwert + Marktprämie |
| Untergrenze | Festsatz | anzulegender Wert (= Festsatz +0,4 ct) |
| Obergrenze | Festsatz | offen — Marktwert kann höher liegen |
| Vertragspartner | Netzbetreiber | Direktvermarkter (→ Vergleich) |
| Technik-Anforderung | keine | DV-Schnittstelle (Steuerbox oder Software) |
| Vertragslaufzeit | — (gesetzlich) | üblich 12–36 Monate |
| Negativpreise | Anspruch entfällt in beiden Modellen (§ 51) — in der DV regelt der Vermarkter automatisch ab | |
| Pflicht | < 100 kW: Wahlrecht | ≥ 100 kW: verpflichtend |
| Wechsel | jeweils zum Monatsersten möglich (§ 21b EEG, Meldung an den Netzbetreiber) | |
10-kWp-Anlage über ein Jahr
Volleinspeisung ~9.500 kWh/a, Inbetriebnahme 2026: Einspeisevergütung 12,34 ct/kWh, anzulegender Wert (DV) 12,74 ct/kWh. Der monatliche Marktwert Solar schwankt stark — 2025 von unter 2 ct (Sommer) bis über 11 ct (Winter), → echte Monatswerte.
Wann lohnt sich der Wechsel?
- Kleine Anlage ohne Speicher: kaum Unterschied — der 0,4-ct-Aufschlag steht gegen die Vermarkter-Servicegebühr (üblich 0,2–0,5 ct/kWh oder Grundgebühr).
- Anlage mit Speicher: Direktvermarktung wird interessant — Tageshandel, Multi-Use und Negativpreis-Vermeidung schaffen echten Mehrerlös.
- Ab 100 kW: keine Wahl — Direktvermarktung ist Pflicht (→ Pflichten ab 100 kWp).
- Ausgeförderte Anlagen (20 Jahre vorbei): sonstige Direktvermarktung oder PPA prüfen.
Weiterlesen: Rechtsgrundlagen · Direktvermarkter-Vergleich · Schnittstellen & Hardware · Rechner & Tools
Vergleich nach Anlagengröße
Überschusseinspeiser — du verbrauchst einen Teil selbst, der Rest wird eingespeist. Verglichen werden die Einspeise-Erlöse (der Eigenverbrauch ist in beiden Modellen gleich und bleibt außen vor): feste Einspeisevergütung gegen Direktvermarktung, pro Anlagengröße, ohne und mit Speicher (Speicher so groß wie die Anlage).
Sätze: § 48 EEG Teileinspeisung (02–07/2026, −1 % halbjährl.) · DV-Aufschlag +0,4 ct/kWh (§ 53) · Servicegebühr 0,2–0,5 ct/kWh (typ. 0,3) · Marktwert live · Eigenverbrauchsquote (typischer Richtwert, HTW/Fraunhofer). Gerundet, keine Steuer-/Anlageberatung. Detailfälle (Volleinspeisung, Messkonzept, weitere Vergütungsformen) → Rechner.